Allgemeine Geschäftsbedingungen der XIMA MEDIA GmbH für die Nutzung und Bereitstellung des Formular-Management-Systems XIMA® formcycle in einer private.CLOUD Umgebung
1. Geltungsbereich
1.1 Die XIMA MEDIA GmbH (im Folgenden „XIMA“ genannt), Sudhausweg 9, 01099 Dresden, erbringt ihren Service (SaaS) ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Anlagen, auf die in diesen AGB Bezug genommen wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen AGB und Anlagen gehen die Regelungen der Anlagen vor.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung von XIMA zu den Kunden in Bezug auf die Bereitstellung, der Software „XIMA® formcycle“ (nachfolgend „Software“).
1.3 Entgegenstehende und / oder widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden weist XIMA ausdrücklich zurück. Das gilt auch für den Fall, dass XIMA in Kenntnis der entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen Serviceleistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 XIMA bietet ihren Service ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB an, das heißt, natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können den Service nicht nutzen.
1.5 XIMA bietet ihren Service nicht Kunden an, die als Träger fremder Geheimnisse im Sinne des § 203 Strafgesetzbuch (StGB), wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte und / oder Amtsträger tätig sind und entsprechend sensible Daten erheben, verarbeiten und / oder nutzen. Dies ist ausschließlich über eine selbstgehostete formcycle Version möglich.
1.6 XIMA bietet ihren Service nicht für eine revisionssichere elektronische Archivierung nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) und / oder ordnungsgemäße Buchführung nach §§ 146, 147 Abgabenordnung (AO) an.
1.7 XIMA ist berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, wie z. B. das Bestehen einer Vertragslücke oder eine Änderung der Rechtslage. XIMA wird die beabsichtigte Änderung dem Kunden rechtzeitig mitteilen (per E-Mail). Nach Erhalt der Mitteilung hat der Kunde zwei Wochen Zeit, dieser zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gilt dies als Zustimmung zur Änderung (Zustimmungsfiktion).
2. Leistungsgegenstand
2.1 XIMA stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version als „Software as a Service“ (SaaS) auf der Serverhardware eines externen Dienstleisters über das Internet entgeltlich zur Verfügung.
2.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software sowie der Leistungsumfang der angebotenen Services (Servicepakete), Inhalt und Umfang des Supports sowie die Qualität des Service ergeben sich verbindlich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung (SLA). Sonstige Nebenabreden, Zusatzleistungen oder Leistungsversprechen sind nur wirksam, wenn XIMA diese schriftlich bestätigt.
2.3 Der Kunde richtet den Services (individuelle Einstellungen zum Benutzerprofil, zur Formularerstellung und der Integration) selbst ein. Eine Anpassung des Service, insbesondere ein Umprogrammieren nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet. Diese Services sind gesondert zu bestellen und zu vergüten.
2.4 Die XIMA stellt Benutzerhinweise (Hilfe) über ihre Internetseite zur Verfügung. Sie ist nicht verpflichtet, dem Kunden ein Handbuch in gedruckter Form zu überlassen.
2.5 XIMA ist zu Änderungen, Erweiterungen und / oder Anpassungen Ihres Service berechtigt, sofern dadurch das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich gestört wird, sie nicht zu wesentlichen Änderungen führen und für den Kunden zumutbar sind.
2.6 XIMA wird Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere
(1) aufgrund einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung,
(2) aufgrund geänderter technischer Rahmenbedingungen (neue Browser-Versionen oder technische Standards),
(3) zum Schutz der Systemsicherheit (Verhinderung von Missbrauch),
(4) aufgrund einer sinnvollen technischen Weiterentwicklung und damit verbundener Änderungen oder Ablösung von Programmfunktionen,
(5) aufgrund sonstiger gleichwertiger Gründe.
2.7 XIMA wird die Kunden mindestens vier Wochen vor Einführung einer Änderung über diese per E-Mail informieren. Der Kunde kann der Leistungsänderung innerhalb von zwei Wochen widersprechen und den Vertrag zum Zeitpunkt der Einführung der Leistungsänderung außerordentlich kündigen.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Angaben richtig und vollständig zu machen und XIMA über Änderungen der Kontaktdaten sowie weiterer für die Vertragsabwicklung erforderlicher Daten unverzüglich zu informieren. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass die angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang von E-Mails technisch gewährleistet wird und nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, seinen Zugang zum Service gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen, insbesondere wird er das Passwort nicht an unbefugte Dritte weitergeben und / oder vor deren Zugriff schützen. Erlangt der Kunde Kenntnis darüber, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis vom Passwort erlangt hat, wird er XIMA unverzüglich darüber informieren.
3.3 Der Kunde haftet für Schäden, die durch eine unbefugte oder befugte Nutzung des Service entstehen, soweit er dies zu vertreten hat.
3.4 Es ist untersagt, die Software für rechtswidrige Transaktionen zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich insoweit dazu, keinerlei Inhalte in die Software zu integrieren, welche Rechte Dritter verletzen. Bei einer Verletzung von Rechten Dritter, stellt der Kunden XIMA auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hierunter fallen auch die Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
(1) keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder solche mittels XIMA formcycle zu verbreiten;
(2) die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
(3) keine urheberrechtlich geschützten Werke zu speichern und / oder zu verbreiten oder auf sonstige Weise zu verwerten, ohne dazu berechtigt zu sein;
(4) keine Änderungen auszuführen, die zu einer Beeinträchtigung oder Veränderung der Software führen können,
(5) keinen Versuch zu unternehmen, unberechtigt Zugriff auf Daten Dritter zu nehmen.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich dazu keine Daten eines anderen Kunden oder Daten zum Kundenverhalten in rechtswidriger Form zu speichern, verarbeiten, an Dritte zu übermitteln und / oder sich Kundendaten in sonstiger Form ohne Einwilligung anderer Kunden zu erschleichen.
3.6 Verstößt der Kunde gegen vorgenannte Unterlassungsverpflichtungen, ist XIMA berechtigt, den Zugang zum Service unverzüglich vorübergehend zu sperren (Ziff. 6) und / oder den Vertrag fristlos und außerordentlich zu kündigen (Ziff. 4.4).
4. Vertragsschluss, Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages
4.1 Der Vertrag wird über die Beauftragung eines durch die XIMA erstellten Angebots mit Bezug auf die private.CLOUD geschlossen.
4.2 Bei „jährlicher Zahlung“ beträgt die Mindestvertragslaufzeit 1 Jahr. Nach der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
4.3 Bei „monatlicher Zahlung“ kann der Vertrag durch beide Vertragsparteien jeden Monat mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
4.4 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag außerordentlich, das heißt aus wichtigem Grund und sofern erforderlich, nach erfolgloser Abmahnung zu kündigen. Für XIMA liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor:
(1) bei schweren Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen, insbesondere bei Verstößen gegen die Pflichten des Kunden gemäß Ziff. 6
(2) bei Zahlungsverzug des Kunden mit einem Betrag, der der Grundgebühr für zwei Monate entspricht gemäß Ziff. 5.4
(3) wegen eines Verstoßes gegen Pflichten des Kunden gemäß Ziff. 9
4.5 Die Kündigung der formcycle private.CLOUD hat in Schriftform zu erfolgen. Kunden richten eine Kündigung an die folgende Adresse: XIMA MEDIA GmbH, Sudhausweg 9, 01099 Dresden oder per E-Mail an Kontakt.
4.6 Bei Vertragsbeendigung kann der Kunde die Daten, die er im Rahmen der Nutzung des Service auf dem Server gespeichert hat (Kundendaten) über verschiedene Funktionen der Software exportieren. Eine Herausgabe der Daten auf einem Datenträger ist nicht geschuldet. Im Übrigen löscht XIMA Kundendaten nach einem Zeitraum von vier Wochen nach Vertragsbeendigung.
5. Preise und Kosten
5.1 Die Nutzung der formcycle private.CLOUD ist in verschiedenem Umfang, sog. Servicepaketen, möglich. Zu den Servicepaketen können Erweiterungen und optionale Serviceeinheiten hinzugebucht werden. Das jeweilige Nutzungsentgelt für das ausgewählte Servicepaket, Erweiterungen und optionale Serviceeinheiten ergeben sich aus dem Angebot.
5.2 Die nutzungsunabhängigen Grundgebühren und Pauschalen für optionale Serviceeinheiten sind jeweils für die Mindestvertragslaufzeit im Voraus fällig. Entgelte in Form von Einmalzahlungen für optionale Serviceeinheiten sind mit deren Bestellung fällig.
5.3 Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Der Kunde kommt 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung auch ohne Mahnung in Verzug, sofern er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. XIMA ist gemäß § 288 II BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
5.4 Ist ein Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der der Grundgebühr für zwei Monate entspricht, im Verzug, ist XIMA berechtigt, den Zugang zum Service bis zum Ende des Zahlungsverzugs zu sperren oder außerordentlich zu kündigen. Die vorübergehende Sperrung berührt nicht die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus diesem Vertrag.
5.5 XIMA bietet die Zahlung auf Rechnung per Überweisung an.
5.6 XIMA ist berechtigt einmal pro Jahr zu überprüfen, ob das Nutzungsentgelt noch im angemessenen und äquivalenten Verhältnis zum Leistungsumfang der Servicepakete steht, insbesondere unter Berücksichtigung von gemäß Ziff. 2 erfolgten Leistungsanpassungen. Bei einer Änderung setzt sie den zusätzlichen oder den weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. XIMA informiert den Kunden einen Monat vor Umsetzung der beabsichtigten Anpassung über den Umfang der Anpassung. Erhöht sich das Nutzungsentgelt um mehr als 8 % bezogen auf ein Jahr, steht dem Kunden binnen eines Monats ab Versand der Änderungsmitteilung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
6. Vorübergehende Sperrung
6.1 XIMA ist berechtigt, die Anbindung der Kundendaten des Kunden an das Internet zu unterbrechen (Sperrung), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vorliegt, insbesondere durch Abmahnung des vermeintlich Verletzten, sofern diese nicht offensichtlich unbegründet ist, oder aufgrund Ermittlungen staatlicher Behörden.
6.2 Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlichen rechtswidrigen Inhalte zu beschränken. Der Kunde wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigt und aufgefordert, die vermeintlichen rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte darzulegen und zu beweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
6.3 Das Recht zur Sperrung gemäß Ziff. 5.4 bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
7. Gewährleistung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, XIMA unverzüglich Mängel des Service zu melden. Mängelanzeigen sind per E-Mail an den Kontakt zu richten. Der Kunde unterstützt XIMA bei der Mängelbeseitigung im zumutbaren Maße, insbesondere wird er den Mangel detailliert beschreiben und Maßnahmen der Datensicherung treffen.
7.2 XIMA gewährleistet, dass der Service unter normalen Betriebsbedingungen und fachgemäßer Wartung der genutzten Rechnerumgebung im Wesentlichen den in der Preis- und Leistungsübersicht beschriebenen Funktionalitäten entspricht. Geringfügige Abweichungen von der Preis- und Leistungsübersicht begründen keine Gewährleistungsansprüche.
7.3 Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die hier angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. XIMA weist den Kunden darauf hin, dass es nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich ist, Soft- und/ oder Hardware zur Verfügung zu stellen, die zu 100 % fehlerfrei ist oder gegen jedweden Zugriffe Dritter gesichert ist. Dementsprechend gewährleistet XIMA nicht den 100% fehlerfreien Ablauf und Verfügbarkeit.
7.4 XIMA behebt den Mangel in einem angemessenen Zeitraum. XIMA kann einen Mangel auch dadurch beheben, dass sie dem Kunden zumutbare Wege darlegt, wie der Mangel zu vermeiden ist.
7.5 Bei einem Totalausfall des Systems gewährleistet die XIMA eine Wiederherstellung in unter 3 Stunden innerhalb der Servicezeiten.
7.6 XIMA gewährleistet nicht, dass der bereitgestellte Service den betrieblichen Anforderungen des Kunden entspricht und / oder für dessen Anwendungen geeignet ist.
7.7 Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1 Die Haftung von XIMA ist in Verbindung mit der Entwicklung und dem Betrieb der Software auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen haftet XIMA auch bei leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei einer Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von XIMA.
8.2 Sofern XIMA bei leichter Fahrlässigkeit haftet, besteht die Haftung nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
8.3 XIMA haftet nicht für von XIMA nicht zu vertretenden Schäden. Dies gilt insbesondere für solche Schäden, die zurückzuführen sind auf höhere Gewalt, Unruhen, Kriegs-, Terrorismus- oder Naturereignisse, Hacker-Angriffe (im weitesten Sinne), nachteilige Marktbedingungen oder einen Ausfall oder eine Fehlfunktion technischer Systeme oder Computeranlagen, auf die XIMA keinen Einfluss hat.
8.4 XIMA haftet insbesondere nicht für unrechtmäßige Inhalte aller Art, Mobbing, Fake Profile, Betrug durch Dritte oder Spam.
8.5 Die Haftung für Datenverlust und damit in Verbindung stehender Schäden wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
8.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von XIMA.
8.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
8.8 Alle Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung von XIMA verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist bestimmt sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Die Verkürzung der Verjährung greift nicht für die Haftung bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und / oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.9 Rechte des Kunden gegenüber XIMA können nicht abgetreten oder verpfändet werden. XIMA ist berechtigt, ihre Rechte gegenüber Kunden (einschließlich aller Zahlungsansprüche) abzutreten und zu verpfänden.
9. Auftragsdatenverarbeitung
9.1 Der Kunde ist Alleinberechtigter an den im Rahmen des Service vom Kunden erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Daten (Kundendaten).
9.2 Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, agiert XIMA als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), d.h. sie ist verpflichtet, die Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
9.3 Ein entsprechender Auftragsdatenverarbeitungsvertrag kann vom Kunden angefordert werden. Dieser ist vom Kunden unterschrieben in zweifacher Ausführung an folgende Adresse zurückzusenden: XIMA MEDIA GmbH, Sudhausweg 9, 01099 Dresden. XIMA weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass das Schriftformerfordernis des § 28 Abs. 9 DSGVO nur erfüllt ist, sofern der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag von den Vertragsparteien unterschrieben wird. Ein Mangel des Schriftformerfordernisses ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 2 b BDSG, die gemäß § 83 Abs. 4 lit. a) mit einer Geldbuße von bis zu 10.000.000 Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher der Beträge höher ist gegenüber dem Kunden geahndet werden kann.
10. Urheberrecht und Freistellung
10.1 Die in XIMA FORMCYCLE veröffentlichten Texte, Bilder, Fotos, Software, etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke. Der Kunde darf diese nur im Rahmen des Vertragszwecks sowie in den Grenzen des Urheberrechtsgesetzes (Schranken) verwenden.
10.2 Der Kunde stellt XIMA im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen und / oder auf fehlerhaften oder rechtwidrig zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Von der Freistellung umfasst sind auch die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, wenn diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen sollte. Die Parteien werden die Lücke oder die unwirksame oder nichtige Bestimmung in diesem Falle durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung entspricht und dem von den Parteien Gewollten möglichst nahekommt.
11.2 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und XIMA gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
11.3 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz von XIMA [Dresden], sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform vorbehaltlich der vorherigen Regelung der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
11.5 XIMA kann Informationen und rechtverbindliche Erklärungen dem Kunden auf elektronischem Weg, insbesondere über das im Kundenbereich angebundene Kundeninformationssystem oder per E-Mail, zustellen. Die Regelungen gemäß Ziff. 4.4 (Kündigungserklärung) und Ziff. 9.3 bleiben davon unberührt.
11.6 Anlagen, auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.