Allgemeine Geschäftsbedingungen der XIMA MEDIA GmbH zur Nutzung das Formular-Management-System XIMA® public.CLOUD
1. Geltungsbereich
1.1 Die XIMA MEDIA GmbH (im Folgenden „XIMA“ genannt), Sudhausweg 9, 01099 Dresden, erbringt ihren Service (SaaS) ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Anlagen, auf die in diesen AGB Bezug genommen wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen AGB und Anlagen gehen die Regelungen der Anlagen vor.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung von XIMA zu den Kunden in Bezug auf die Bereitstellung, der Software „XIMA® public.CLOUD“ (nachfolgend „Software“).
1.3 Entgegenstehende und / oder widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden weist XIMA ausdrücklich zurück. Das gilt auch für den Fall, dass XIMA in Kenntnis der entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen Serviceleistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 XIMA bietet ihren Service ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB an, das heißt, natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können den Service nicht nutzen.
1.5 XIMA bietet ihren Service nicht Kunden an, die als Träger fremder Geheimnisse im Sinne des § 203 Strafgesetzbuch (StGB), wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte und / oder Amtsträger tätig sind und entsprechend sensible Daten erheben, verarbeiten und / oder nutzen. Dies ist ausschließlich über eine selbstgehostete formcycle Version möglich.
1.6 XIMA bietet ihren Service nicht für eine revisionssichere elektronische Archivierung nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB) und / oder ordnungsgemäße Buchführung nach §§ 146, 147 Abgabenordnung (AO) an.
1.7 XIMA ist berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, wie z. B. das Bestehen einer Vertragslücke oder eine Änderung der Rechtslage. XIMA wird die beabsichtigte Änderung dem Kunden rechtzeitig mitteilen (per E-Mail). Nach Erhalt der Mitteilung hat der Kunde zwei Wochen Zeit, dieser zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gilt dies als Zustimmung zur Änderung (Zustimmungsfiktion).
2. Leistungsgegenstand
2.1 XIMA stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version als Software as a Service (SaaS) über das Internet entgeltlich zur Verfügung und räumt diesem Speicherplatz ein (im Folgenden „Service“). Die Software wird auf Computern (Servern) innerhalb der Europäischen Union betrieben.
2.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software sowie der Leistungsumfang der angebotenen Service (Servicepakete), Inhalt und Umfang des Supports sowie die Qualität des Service ergeben sich verbindlich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung (SLA) (s. Anlage 1). Sonstige Nebenabreden, Zusatzleistungen oder Leistungsversprechen sind nur wirksam, wenn XIMA diese schriftlich bestätigt.
2.3 Der Kunde richtet den Services (individuelle Einstellungen zum Benutzerprofil, zur Formularerstellung und der Integration) selbst ein. Eine Anpassung des Service, insbesondere ein Umprogrammieren nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet. Diese Services sind gesondert zu bestellen und zu vergüten.
2.4 XIMA stellt in Form des Servicepakets „public.CLOUD TEST“ einen entgeltfreien Service zur Verfügung. XIMA ist berechtigt, diese Serviceleistungen einzustellen, zu ändern und / oder nur noch gegen Nutzungsentgelt anzubieten. XIMA informiert den Kunden rechtzeitig über beabsichtigte Änderungen.
2.5 XIMA stellt Benutzerhinweise über ihre Internetseite zur Verfügung. Sie ist nicht verpflichtet, dem Kunden ein Handbuch in gedruckter Form zu überlassen.
2.6 Im Servicepaket „public.CLOUD TEST“ kann Werbung auf dem veröffentlichten Formular eingeblendet werden. Der public.CLOUD Nutzer ist nicht berechtigt, die eingeblendete Werbung zu bearbeiten, zu entfernen oder zu verdecken.
2.7 XIMA ist zu Änderungen, Erweiterungen und / oder Anpassungen ihres Service berechtigt, sofern dadurch das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich gestört wird, sie nicht zu wesentlichen Änderungen führen und für den Kunden zumutbar sind
2.8 XIMA wird Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere
(1) aufgrund einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung,
(2) aufgrund geänderter technischer Rahmenbedingungen (neue Browser-Versionen oder technische Standards),
(3) zum Schutz der Systemsicherheit (Verhinderung von Missbrauch),
(4) aufgrund einer sinnvollen technischen Weiterentwicklung und damit verbundener Änderungen oder Ablösung von Programmfunktionen,
(5) aufgrund sonstiger gleichwertiger Gründe.
2.9 XIMA wird die Kunden mindestens acht Wochen vor Einführung einer Änderung über diese per E-Mail informieren. Der Kunde kann der Leistungsänderung innerhalb von zwei Wochen widersprechen und den Vertrag zum Zeitpunkt der Einführung der Leistungsänderung kündigen.
3. Einräumung von Speicherplatz
3.1 XIMA überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Kundendaten bis zu einem Umfang entsprechend des gewählten Servicepakets ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird XIMA den Kunden darüber informieren. Der Kunde kann entsprechende Kontingente, sofern verfügbar, nachbestellen.
3.2 XIMA trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
3.5 XIMA ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
3.6 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere bei Kündigung des Vertrages, die Daten über bereitgestellte Exportfunktionen bei sich speichern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
4. Nennung als Referenzkunde
4.1 XIMA ist berechtigt, die Firma eines Kunden, sofern es sich um eine juristische Person handelt (z. B. GmbH) als Referenz gegenüber Dritten zu benennen. Davon umfasst ist sowohl das Recht, den Unternehmensnamen als auch sonstige Unternehmens- und Geschäftskennzeichen, dessen Logo (Wort und Bild) zu nutzen und eine Angabe zum Geschäftszweig zu nutzen. Die Rechtseinräumung gemäß Satz 1 ist zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkt und räumlich unbeschränkt. Das Recht zur Nennung berechtigt zur Nutzung in allen bekannten und zurzeit noch unbekannten Medien (on- und offline). Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht jedoch nicht.
4.2 Wünscht der Kunde keine Nennung als Referenzkunde, kann er dies XIMA schriftlich mitteilen. XIMA wird die Nennung zukünftig unterlassen oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums beenden.
4.3 Kunden, die keine juristischen Personen sind, werden nur nach vorheriger Einwilligung als Referenzkunden benannt.
5. Nutzungsrechte
5.1 XIMA räumt dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages zu nutzen, das heißt, mittels eines Browsers und einer Internetverbindung auf die Software zuzugreifen und gemäß dem gewählten Tarif zu nutzen.
5.2 Das Nutzungsrecht ist auf das vom Kunden gebuchte Servicepaket sowie Serviceeinheiten (z. B. Anzahl der Projekte und Mandanten) entsprechend der Angaben in der Leistungsbeschreibung (SLA) (s. Anlage 1) beschränkt.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten so auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch Dritte ausgeschlossen ist.
5.4 Sofern der Kunde im Rahmen des Services Drittsoftware nutzt, wird ausdrücklich auf die für diese Software geltenden Nutzungsrechtsbedingungen verwiesen, wobei die Nutzungsbedingungen des Drittsoftwareanbieters den vorliegenden vorgehen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Angaben richtig und vollständig zu machen und XIMA über Änderungen der Kontaktdaten sowie weiterer für die Vertragsabwicklung erforderlicher Daten unverzüglich zu informieren. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass die angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang von E-Mails technisch gewährleistet wird und nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
6.2 Der Kunde erstellt von allen Daten, die er auf Servern speichert, tagesaktuell Sicherungskopien auf externen Datenträgern. Für den Fall eines Datenverlusts wird XIMA die betroffenen Datenbestände unentgeltlich wieder hochladen und konfigurieren.
6.3 Der Kunde nutzt eine Rechnerumgebung, die den in der Preis- und Leistungsübersicht angegebenen Anforderungen entspricht. Er hat eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Datenübertragungsrate sicherzustellen.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich, seinen Zugang zum Service gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen, insbesondere wird er das Passwort nicht an unbefugte Dritte weitergeben und / oder vor deren Zugriff schützen. Erlangt der Kunde Kenntnis darüber, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis vom Passwort erlangt hat, wird er XIMA unverzüglich darüber informieren.
6.5 Der Kunde haftet für Schäden, die durch eine unbefugte oder befugte Nutzung des Service entstehen, soweit er dies zu vertreten hat.
6.6 Es ist untersagt, die Software für rechtswidrige Transaktionen zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich insoweit dazu, keinerlei Inhalte in die Software zu integrieren, welche Rechte Dritter verletzen. Bei einer Verletzung von Rechten Dritter, stellt der Kunden XIMA auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hierunter fallen auch die Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
(1) keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder solche mittels der Software zu verbreiten
(2) die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten
(3) keine urheberrechtlich geschützten Werke zu speichern und / oder zu verbreiten oder auf sonstige Weise zu verwerten, ohne dazu berechtigt zu sein
(4) keine Änderungen auszuführen, die zu einer Beeinträchtigung oder Veränderung der Software führen können
(5) keinen Versuch zu unternehmen, unberechtigt Zugriff auf Daten Dritter zu nehmen
6.7 Der Kunde verpflichtet sich dazu keine Daten eines anderen Kunden oder Daten zum Kundenverhalten in rechtswidriger Form zu speichern, verarbeiten, an Dritte zu übermitteln und / oder sich Kundendaten in sonstiger Form ohne Einwilligung anderer Kunden zu erschleichen.
6.8 Verstößt der Kunde gegen vorgenannte Unterlassungsverpflichtungen, ist XIMA berechtigt, den Zugang zum Service unverzüglich vorübergehend zu sperren (Ziff. 9) und / oder den Vertrag fristlos und außerordentlich zu kündigen (Ziff. 7.3).
7. Vertragsschluss, Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages
7.1 Der Vertrag wird über das Online-Antragsformular geschlossen. Der Kunde wählt das gewünschte public.CLOUD Servicepaket aus. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Kunde das „Antragsformular“ aufrufen. Nach Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsangaben (bei public.CLOUD TEST nicht erforderlich) werden die Bestelldaten auf der Übersichtsseite abschließend angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Bestelldaten zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „kostenpflichtige Bestellung“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab. XIMA nimmt das Vertragsangebot durch Versenden einer „Kontoaktivierungsmail“ an.
7.2 Abhängig vom Servicepaket sind die Vertragslaufzeiten folgende:
(1) public.CLOUD TEST – befristeter Vertrag über 31 Tage
(2) public.CLOUD PRO – unbefristeter Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit von einem Monat und vierwöchiger Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats
7.3 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag außerordentlich, das heißt aus wichtigem Grund und sofern erforderlich, nach erfolgloser Abmahnung zu kündigen. Für XIMA liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor:
(1) bei schweren Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen, insbesondere bei Verstößen gegen die Pflichten des Kunden gemäß Ziff. 6
(2) bei Zahlungsverzug des Kunden mit einem Betrag, der der Grundgebühr für zwei Monate entspricht (Ziff. 8.4)
(3) wegen eines Verstoßes gegen Pflichten des Kunden gemäß Ziff. 9
7.4 Die Kündigung des public.CLOUD PRO Servicepakets hat in Schriftform zu erfolgen. Kunden richten eine Kündigung an die folgende Adresse: XIMA Media GmbH, Sudhausweg 9, 01099 Dresden oder per E-Mail an Kontakt.
7.5 Bei Vertragsbeendigung kann der Kunde die Daten, die er im Rahmen der Nutzung des Service auf dem Server gespeichert hat (Kundendaten) über verschiedene Funktionen der Software exportieren. Eine Herausgabe der Daten auf einem Datenträger ist nicht geschuldet. Im Übrigen löscht XIMA Kundendaten nach einem Zeitraum von vier Wochen nach Vertragsbeendigung.
8. Preise und Kosten
8.1 Die Nutzung der public.CLOUD ist in verschiedenem Umfang, sog. Servicepaketen, möglich. Zu den Servicepaketen können Erweiterungen und optionale Serviceeinheiten hinzugebucht werden. Das jeweilige Nutzungsentgelt für das ausgewählte Servicepaket, Erweiterungen und optionale Serviceeinheiten ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung (SLA) (s. Anlage 1).
8.2 Die nutzungsunabhängigen Grundgebühren und Pauschalen für optionale Serviceeinheiten sind jeweils für die Mindestvertragslaufzeit im Voraus fällig. Entgelte in Form von Einmalzahlungen für optionale Serviceeinheiten sind mit deren Bestellung fällig.
8.3 Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail versandt. Der Kunde kommt 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung auch ohne Mahnung in Verzug, sofern er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. XIMA ist gemäß § 288 II BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
8.4 Ist ein Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der der Grundgebühr für zwei Monate entspricht, im Verzug, ist XIMA berechtigt, den Zugang zum Service bis zum Ende des Zahlungsverzugs zu sperren oder außerordentlich zu kündigen. Die vorübergehende Sperrung berührt nicht die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus diesem Vertrag.
8.5 Der Kunde haftet auch für die Entgelte, die durch eine unbefugte seines Anschlusses entstehen, soweit er dies zu vertreten hat.
8.6 XIMA bietet die Zahlung auf Rechnung per Überweisung an.
8.7 XIMA ist berechtigt einmal pro Jahr, erstmals zum 01. Januar 2017 zu überprüfen, ob das Nutzungsentgelt noch im angemessenen und äquivalenten Verhältnis zum Leistungsumfang der Servicepakete steht, insbesondere unter Berücksichtigung von gemäß Ziff. 2 erfolgten Leistungsanpassungen. Bei einer Änderung setzt sie den zusätzlichen oder den weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. XIMA informiert den Kunden zwei Monate vor Umsetzung der beabsichtigten Anpassung über den Umfang der Anpassung. Erhöht sich das Nutzungsentgelt um mehr als 8 % bezogen auf ein Jahr, steht dem Kunden binnen eines Monats ab Versand der Änderungsmitteilung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
9. Vorübergehende Sperrung
9.1 XIMA ist berechtigt, die Anbindung der Kundendaten des Kunden an das Internet zu unterbrechen (Sperrung), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vorliegt, insbesondere durch Abmahnung des vermeintlich Verletzten, sofern diese nicht offensichtlich unbegründet ist, oder aufgrund Ermittlungen staatlicher Behörden.
9.2 Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlichen rechtswidrigen Inhalte zu beschränken. Der Kunde wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigt und aufgefordert, die vermeintlichen rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte darzulegen und zu beweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
9.3 Das Recht zur Sperrung gemäß Ziff. 8.4 bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, XIMA unverzüglich Mängel des Service zu melden. Mängelanzeigen sind per E-Mail an den Kontakt zu richten. Der Kunde unterstützt XIMA bei der Mängelbeseitigung im zumutbaren Maße, insbesondere wird er den Mangel detailliert beschreiben und Maßnahmen der Datensicherung treffen.
10.2 XIMA gewährleistet, dass der Service unter normalen Betriebsbedingungen und fachgemäßer Wartung der genutzten Rechnerumgebung im Wesentlichen den in der Preis- und Leistungsübersicht beschriebenen Funktionalitäten entspricht. Geringfügige Abweichungen von der Preis- und Leistungsübersicht begründen keine Gewährleistungsansprüche.
10.3 Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die hier angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. XIMA weist den Kunden darauf hin, dass es nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich ist, Soft- und/ oder Hardware zur Verfügung zu stellen, die zu 100 % fehlerfrei ist oder gegen jedweden Zugriffe Dritter gesichert ist. Dementsprechend gewährleistet XIMA nicht den 100% fehlerfreien Ablauf und Verfügbarkeit.
10.4 XIMA behebt den Mangel in einem angemessenen Zeitraum. XIMA kann einen Mangel auch dadurch beheben, dass sie dem Kunden zumutbare Wege darlegt, wie der Mangel zu vermeiden ist.
10.5 Bei einem Totalausfall des Systems gewährleistet die XIMA eine Wiederherstellung in unter 3 Stunden innerhalb der Servicezeiten.
10.6 XIMA gewährleistet nicht, dass der bereitgestellte Service den betrieblichen Anforderungen des Kunden entspricht und / oder für dessen Anwendungen geeignet ist.
10.7 Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1 Die Haftung von XIMA ist in Verbindung mit der Entwicklung und dem Betrieb der Software auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen haftet XIMA auch bei leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei einer Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von XIMA.
11.2 Sofern XIMA bei leichter Fahrlässigkeit haftet, besteht die Haftung nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
11.3 XIMA haftet nicht für von XIMA nicht zu vertretenden Schäden. Dies gilt insbesondere für solche Schäden, die zurückzuführen sind auf höhere Gewalt, Unruhen, Kriegs-, Terrorismus- oder Naturereignisse, Hacker-Angriffe (im weitesten Sinne), nachteilige Marktbedingungen oder einen Ausfall oder eine Fehlfunktion technischer Systeme oder Computeranlagen, auf die XIMA keinen Einfluss hat.
11.4 XIMA haftet insbesondere nicht für unrechtmäßige Inhalte aller Art, Mobbing, Fake Profile, Betrug durch Dritte oder Spam.
11.5. Die Haftung für Datenverlust und damit in Verbindung stehender Schäden wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung gemäß Ziff. 6.2 eingetreten wäre.
11.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von XIMA.
11.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
11.8 Alle Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung von XIMA verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist bestimmt sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Die Verkürzung der Verjährung greift nicht für die Haftung bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und / oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.9 Rechte des Kunden gegenüber XIMA können nicht abgetreten oder verpfändet werden. XIMA ist berechtigt, ihre Rechte gegenüber Kunden (einschließlich aller Zahlungsansprüche) abzutreten und zu verpfänden.
12. Auftragsdatenverarbeitung
12.1 Der Kunde ist Alleinberechtigter an den im Rahmen des Service vom Kunden erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Daten (Kundendaten).
12.2 Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, agiert XIMA als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), d. h. sie ist verpflichtet, die Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
12.3 Ein entsprechender Auftragsdatenverarbeitungsvertrag kann vom Kunden angefordert werden. Dieser ist vom Kunden unterschrieben in zweifacher Ausführung an folgende Adresse zurückzusenden: XIMA MEDIA GmbH, Sudhausweg 9, 01099 Dresden. XIMA weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass das Schriftformerfordernis des § 28 Abs. 9 DSGVO nur erfüllt ist, sofern der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag von den Vertragsparteien unterschrieben wird. Ein Mangel des Schriftformerfordernisses ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 2 b BDSG, die gemäß § 83 Abs. 4 lit. a) mit einer Geldbuße von bis zu 10.000.000 Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher der Beträge höher ist gegenüber dem Kunden geahndet werden kann.
13. Datenschutz
13.1 Für die Einrichtung und Abwicklung des Service erhebt, verarbeitet und nutzt XIMA personenbezogene Daten des Kunden. Diese Daten erhebt, verarbeitet und nutzt XIMA ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung. Das heißt, die Daten werden zur Begründung und Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sowie zur Beantwortung von Anfragen verwendet. XIMA nutzt Protokolldaten (Logfiles) zur Erfassung statistischer Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung, der Sicherheit und der Optimierung der Serviceleistungen. XIMA wird personenbezogene Daten des Kunden nur für Zwecke der Werbung, Kundenberatung und Marktforschungszwecke verwenden, sofern der Kunde eingewilligt hat oder die Nutzung unter einen gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt des BDSG oder der DSGVO fällt.
13.2 XIMA wird personenbezogene Daten nur an Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise übermitteln, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde in die Weitergabe zuvor eingewilligt hat oder XIMA zur Weitergabe gesetzlich verpflichtet ist.
13.3 XIMA löscht die Daten vier Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, außer sie ist zur längeren Speicherung der Daten gesetzlich verpflichtet, z. B. zu buchhalterischen oder Abrechnungszwecken.
13.4 Der Kunde hat jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen und sich jederzeit über die von seiner Person gespeicherten Daten zu informieren. Die Auskunftsanfrage ist an: XIMA MEDIA GmbH, Sudhausweg 9, 01099 Dresden, zu richten.
14. Urheberrecht und Freistellung
14.1 Die in XIMA public.CLOUD veröffentlichten Texte, Bilder, Fotos, Software, etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke. Der Kunde darf diese nur im Rahmen des Vertragszwecks sowie in den Grenzen des Urheberrechtsgesetzes (Schranken) verwenden.
14.2 Der Kunde stellt XIMA im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen und / oder auf fehlerhaften oder rechtwidrig zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Von der Freistellung umfasst sind auch die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, wenn diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen sollte. Die Parteien werden die Lücke oder die unwirksame oder nichtige Bestimmung in diesem Falle durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung entspricht und dem von den Parteien Gewollten möglichst nahekommt.
15.2 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und XIMA gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
15.3 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz von XIMA [Dresden], sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform vorbehaltlich der vorherigen Regelung der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
15.5 XIMA kann Informationen und rechtverbindliche Erklärungen dem Kunden auf elektronischem Weg, insbesondere über das im Kundenbereich angebundene Kundeninformationssystem oder per E-Mail, zustellen. Die Regelungen gemäß Ziff. 7.3 (Kündigungserklärung) und Ziff. 12.3 bleiben davon unberührt.
15.6 Anlagen, auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.